Aber man hat dann nicht das Problem, wegen einer Stellenanzeige eine Anzeige wegen Diskriminierung zu bekommen bezüglich AGG.
Das ist schon klar.
Kritisiert wurde aber auch lediglich die Dopplung.
Ich vermute allerdings, dass die rechtliche Regelung das festlegt, weil dafür das Gendern der Berufsbezeichnung nicht ausreicht.