Eigene Software darf der Urheber unter jeder beliebigen Lizenz veröffentlichen. Er selber darf die eigene Software weiterhin nutzen wie er mag, da er der Urheber ist.
Ausnahme: wenn der Urheber seine Nutzungsrechte an der Software ganz und teilweise an andere überträgt (z.B. verkauft) und dabei sein eigenes Nutzungsrecht aufgibt.
p.s. ich bin kein Rechtsanwalt