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Rollo62

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#26

AW: Wie mit neuer Update-Pflicht für Software ab 01.01.2022 umgehen?

  Alt 20. Aug 2021, 09:57
Ich bin froh um meine Festanstellung. Auf der anderen Seite mache ich noch nebenbei etwas das durch einen Verlag verkauft wird. Da bin ich erst mal raus weil B2B. Aber wenn der Verlag dann mal aufmerksam wird, was dann? Dann will er die Updates ja dann von mir haben. Mache ich ja gerne solange ich kann. Aber wenn ich nicht mehr kann oder nicht mehr bin? Wird dann z.B. meine Frau als Erbin in Regress genommen?
Dazu vieleicht das hier:
Zitat:
Artikel 20
Rückgriffsansprüche
Haftet der Unternehmer dem Verbraucher für die nicht erfolgte oder die nicht vertragsgemäße Bereitstellung digitaler
Inhalte oder digitaler Dienstleistungen infolge eines Handelns oder Unterlassens einer Person in vorhergehenden Gliedern
der Vertragskette
, ist der Unternehmer berechtigt, den oder die innerhalb der gewerblichen Vertragskette Haftenden in
Regress zu nehmen
. Welche Person der Unternehmer in Regress nehmen kann, sowie die diesbezüglichen Maßnahmen
und Bedingungen für die Geltendmachung der Rückgriffsansprüche bestimmt das nationale Recht.
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