Ich denke, da wird man sich nicht lange drauf ausruhen können, denn für die Verkäufer ist es schwierig Updates liefern zu können, daher ist es nicht unwahrscheinlich, dass die Verpflichtung auch auf den Hersteller ausgeweitet wird.
Da hast du mich vielleicht missverstanden. Ich verkaufe keine Software an Händler, die sie dann an private Endverbraucher weiterverkaufen, wo dieses Gesetz wirken würde. Meine Software ist ausschließlich für den gewerblichen Einsatz gedacht. Dort gelten andere Regeln.
Ja, das stimmt auch erst mal weiterhin ab 01.01.2022 mit der neuen Regelung. Mein Hinweis betraf aber die Vermutung, dass es eben bald (in 1-2 Jahren) auch für den gewerblichen Einsatz gelten könnte sprich dann auch B2B.