Allerdings ist die Frage, ob das wirklich für Software gilt, denn da steht: "Update-Pflichten für Verkäufer digitaler Geräte"
der §327f ist da recht eindeutig:
https://dserver.bundestag.de/btd/19/276/1927653.pdf
Zitat:
Der Unternehmer hat sicherzustellen, dass dem Verbraucher während des maßgeblichen Zeitraums
Aktualisierungen, die für den Erhalt der Vertragsmäßigkeit des digitalen Produkts erforderlich sind, bereit-gestellt werden und der Verbraucher über diese Aktualisierungen informiert wird. Zu den erforderlichen
Aktualisierungen gehören auch Sicherheitsaktualisierungen