Mit der Einleitung "Herzlichen Glückwunsch" wollte ich auf den Zeitrahmen anspielen. Die KassenSichV gilt bereits seit dem 1. April dieses Jahres. Jetzt erst mit der Entwicklung für TSE zu starten ist mutig.
Tatsächlich gilt sie bereits seit dem 1.1.2020. Am 31.3.2021 ist nur die allerletzte Frist zur Umsetzung abgelaufen, und das auch nur in den Bundesländern außer Bremen (dort lief sie bereits am 30.9.2020 ab). Endkunden können aber eine Fristverlängerung nach §148 AO beantragen, für den Fall, dass die Umsetzung nicht fristgemäß abgeschlossen werden konnte.