Was aber wenn der Anwender erwartet, dass die Software auch auf einem neuen Betriebssystem läuft (Windows 11)?
Erwarten kann er das zwar schon, aber das wäre definitiv keine zugesicherte Eigenschaft (ich gehe mal davon aus, dass ihm das niemand mit Verstand zusichert). Auch nicht innerhalb eines möglichen Garantiezeitraums. Solange er also keinen Wartungsvertrag hat der das abdeckt (auch da wäre ich eher zurückhaltend), muss er das dann auch bezahlen - wenn man es denn überhaupt anbietet.