Zitat:
Wenn ein Vinyl Boden verlegt wird und dieser sieht am Anfang gut aus und ich sage das dem Auftraggeber es es nichtig
sobald ich anschließend auf die versteckten Mängel auf aufmerksam mache die nun mal erst nach Wochen auftreten.
"das ist einer sehr gute Arbeit" könnte eine Abnahme sein. => Beweisumkehr + Gewährleistungsbeginn
Nach Abnahme kann man sich aber innerhalb der Gewährleistungszeit immer noch die Mängelbeseitigung fordern. Man muss aber den Beweis führen.
Übrigens, das sind dann einfach nur Mängel. "Versteckte Mängel" ist was anderes, sehr kompliziert.
Achtung: Bin kein Informatiker sondern komme vom Bau.