Zitat:
Die Klage wegen Betrugs ...
Sowas halte ich für Unsinn.
Das ist irgendwie Rache. Die bringt Dir nichts. Kann man sich selbst bei schnell verstricken.
Man klagt nicht wegen Betrugs, sondern man zeigt ihn wegen Betrugs an. Ist ne Straftat.
Ich würde Dir einen Anwalt anraten.
Die Beweisumkehr findet zumeist bei der Abnahme statt.
Es kommt auch auf den Vertrag an. Ist er nach VOB (muß vereinbart werden)?
Manchmal ist eine vollständige Bezahlung der Schlußrechnung auch ne Abnahme. Manchmal auch, wenn man dem Auftraggeber sagt bzw schreibt, "das ist einer sehr gute Arbeit".
Nach der Abnahme kehrt sich die Beweislast um und die Gewährleistungszeit beginnt.
Aber auch nach der Abnahme hat man eine Gewährleistung.
Eigentlich sollte der Anwalt an die Vertragsunterlagen kommen.
Der Anwalt wird versuchen, sich zu einigen. Dafür bekommt er eine höhere Gebühr. Allerdings würde ich Dir das auch anraten. Wenn man noch nie einen Prozeß geführt hat, kann das sehr verwirrend sein und verliert den Überblick. Anwälte versuchen solche aufwendigen Prozesse, für die sie wenig Geld bekommen, schnell los zu werden.
Die arbeiten mit allen Tricks.
Achtung: Bin kein Informatiker sondern komme vom Bau.