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Telefonisch oder Online
Er war persönlich bei uns mit dem Musterblock aus dem wir den Boden ausgesucht haben.
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und da die Beweisplicht beim Verkäufer liegt, hat er die schlechteren Karten,
außer er zaubert doch noch urplötzlich (irgend)einen Vertrag aus dem Hut.
Das dürfte schwer fallen es sei denn er fälscht unser Unterschrift nur woher nehmen.
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Dann könnte ich ja auch sagen, mir hat einer einen Fußboden verlegt und es gibt keinen Vertrag und keinen Durchschlag, obwohl nichts davon stimmt.
Nein könntest du nicht.
Es liegt eine Rechnung vor halt nur nicht von dem bestellten Boden diese besitzen wir auch.
Kein Unternehmen kann Forderungen stellen ohne einen davor abgeschlossenen Vertrag selbst wenn es "NUR" um einen Fußboden geht.
Er ist also verpflichtet diesen Vertrag aufzubewahren mindestens für 2 Jahre.
Wenn er ihn nicht mehr hat dann denke ich das die Beweislastumkehr in Kraft tritt mit der er Nachweisen muß welcher vertraglich vereinbarter Boden (Bestellnummer) nun tatsächlich bestellt wurde.
Nebenbei habe ich vergessen zu sagen das der Boden höchstwahrscheinlich komplett Saniert werden muß.
Es gibt Dellen häßliche Beulen es gibt keine Dehnungsfugen (Ein muß bei Vinylböden) Boden wurde nicht Angewalzt usw.
Die Fußbodenleisten sind lose alte Halterungen wurden entfernt und die Löscher nicht zugespachtelt.
Fußleisten wurden nicht versiegelt also ein Anfang ohne Ende!