Ich würde sagen, dann hast du keine Chance.
Nicht ganz. Er kann ja genauso wenig beweisen, dass er im Recht ist.
Und im Falle eines Fernabsatzvertrages liegt grundsätzlich die Beweispflicht beim Verkäufer (soweit ich zu glauben weiß).
Wenn ihr keinen Durchschlag bekommen habt und er "zufällig" die Unterlagen verbummelt hat .....
Nja, ich könnte mir gut vorstellen, dass es vor Gericht dann eher nach "Vorsatz" ausehn und ihr Recht bekommen könntet. (außer er ist einer von denen, die abgesoffen sind)
Telefonisch oder Online (wobei hier ja hätte sofort eine Mail kommen müssen) bestellt und daher nicht direkt die Unterlagen mitnehmen können?