Zitat:
So, und wenn man es nun ganz genau nimmt, wäre in diesem Fall ein Fax nicht DSGVO Konform
Ab er eine E-Mail ist DSGVO-konform? Im Leben nicht.
Digitalisierung und Deutschland, das sind zwei Sachen, die nicht füreinander bestimmt sind.
Dito!
Man möge sich nur mal das Selfie-Ident reinhauen.
Digitalisierung gut und schön aber davon auszugehen das ein Alg II Empfänger ein Smartphone und einen Mobilfunkvertrag sich leisten kann interessiert wohl scheinbar niemanden.
Man erwartet also das ein Alg II Empfänger ein Smartphone besitzt ansonsten gibt es keine Unterstützung da die Identifizierung nicht OHNE persönlicher Gegenüberstellung gezahlt werden kann..
Nur woher das Smartphone und anhängiger Vertrag kommt interessiert wohl keinen. (Das man aber von den Kosten eine Woche überleben kann sieht wohl auch keiner)
Aber Hauptsache Digitalisiert!
EDIT:
Und das ganze auch nur über eine APP einer nicht Staatlichen Softwareschmiede "NECT"
Etwas offtopic, aber bei sowas am besten sofort Klage beim Sozialgericht einreichen.
Ein Antrag auf Leistungen darf nicht an übermäßige Umkosten, wie z.B. die Anschaffung eines Smartphoners oder Tablets mit Datentarif, gebunden sein.
Aber ja, das ist Deutschland. Ein Entwicklungsland was Digitalisierung angeht. Bald kommt 5G, dann wirds noch schlimmer wenn ständig irgendwelche komischen Leute "auf Dauersendung" (Stream, Youtube) sind und sich und andere Menschen filmen. Hier greift dann aktuell das "Recht am eigenen Bild" nicht, da man nur ein "Nebenwerk" oder wie man es nennen soll auf dem Bild ist. Eine Unverschämtheit wie ich finde. Niemand sollte draußen rumlaufen und jeden (mit-)filmen dürfen.