Interessanterweise genügt für das Zustandekommen eines Arbeitsvertrags auch eine mündliche Willenserklärung der Beteiligten.
Dass vieles geht, steht natürlich außer Frage. Mit Konsens meinte ich eher die Tatsache, dass die überwiegende Mehrheit der Angestellten einem entsprechenden Schriftstück nicht abgeneigt sein dürfte.
Daniel R. Wolf
mit Grüßen aus Hamburg