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AW: Digitalisierung Deutschland
30. Apr 2021, 09:02
Es ist nichts ungewähnliches, dass diverse wichtige Schriftstücke in Papierform vorliegen sollten. Bei Miet- oder Arbeitsverträgen dürfte da ein Konsens herrschen. Auch notarielle Bescheinigungen über Grundsücks- oder Wohneigentum liegen mit einer Selbstverständlichkeitkeit auch auf Papier vor.
Ich weiß ehrlich gestanden nicht, warum dies ausgerechnet bei einer Verfassungsklage anders sein soll. Ein herkömmliches Einschreiben wäre ein adäquates Mittel gewesen.
Daniel R. Wolf mit Grüßen aus Hamburg
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