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AW: DSVGO-Löschdaten: Endgültig löschen oder anonymisieren?
22. Nov 2020, 13:10
Die eigenständige, automatische Löschpflicht ergibt sich nicht aus Art. 17 DSVGO, sondern aus Art 5 Abs. 1 (e) DSGVO (Art. 17 räumt dem Betroffenen in bestimmten Fällen ein Recht auf Löschung ein, wenn er z.B. für die Speicherung der Daten freiwillig eingewilligt hat und er diese Einwilligung widerruft (und keine sonstige Rechtspflicht zur Speicherung der Daten (mehr) besteht).
Aber prinzipiell ist es richtig, dass die personenbezogenen Daten gelöscht oder anonymisiert werden müssen, wenn der Zweck und der damit verbundene Rechtsgrund der Speicherung entfällt (z.B. Ablauf der Aufbewahrungsfristen aus steuerrechtlichen Gründen).
Geändert von Harry Stahl (22. Nov 2020 um 13:12 Uhr)
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