Hi, ich arbeite gerade an einer neuen Version meiner Adressenverwaltung, die u.a. auch ein Formular mit DSVGO-spezifischen Feldern mitliefert.
Mir reichen die in der Anlage sichtbaren Verwaltungsdaten für meine Zwecke. Mich würde aber mal interessieren, ob Ihr aus der Praxis weitere spezifische DSVGO-Daten erfasst und wenn ja, welche?
Ferner: Was macht Ihr mit DSVGO-Personendaten, die zur Löschung anstehen? Löscht Ihr die vollständig aus der Datenbank oder anonymisiert Ihr die? Und wenn Ihr die anomymisiert, nehmt ihr die aus der
DB raus und speichert die gesondert oder lasst Ihr die z.B. in Eurer
DB durch einen permanent-Filter ausblenden?
Daten sollten meiner Meinung und meiner Auffassung des Datenschutzgesetzes (
Verweis) NICHT gelöscht werden, da der entsprechende User Einsicht in seine Daten verlangen kann, auch zu einem sehr späten Zeitpunkt. Fordert er die Löschung, ist das natürlich eine andere Sache.