Die DSFinV-K-Schnittstelle Basiert zu 100% auf Kassenabschlüssen, die einmal täglich zu machen sind.
Nicht ganz.
In der DsFinV-K 2.2 Seite 60 Abschnitt "Z_NR" steh folgendes:
Zitat:
Der Kassenabschluss wird einmalig bzw. mehrmals am Tag oder auch kalendertagübergreifend für eine Kasse erstellt.
Das heist, man "kann" den Kassenabschluss täglich machen. Es ist aber nicht vorgeschrieben. Theoretisch kannst du auch ein mal die Woche einen Kassenabschluss machen.
Vorgeschrieben ist ein Kassenabschluss aber wenn die Stammdaten geändert werden. (Seite 14 der DsFinV-K)
Zitat:
Um zu gewährleisten, dass die Stammdaten eindeutig dem jeweiligen Kassenabschluss zugeordnet werden können, ist sicher zu stellen, dass vor einer Stammdaten-Änderung ein Kassenabschluss erfolgt und erst anschließend wieder neu gebucht wird.
Zu den Stammdaten gehört u.a. auch die Software-Version. Weshalb vor einem Update der Software immer ein Kassenabschluss durchgeführt werden muss.