Wie kommst Du denn darauf ? Laut
ADAC gilt folgendes
Die ADAC Juristen weisen darauf hin, dass die im Rahmen der Kontaktbeschränkungen gültigen Abstandsregeln wo immer möglich auch im Auto eingehalten werden sollen. In der Öffentlichkeit ist der Aufenthalt mit Familienangehörigen, mit Personen aus einem weiteren Hausstand sowie in Gruppen bis zu 10 Personen erlaubt. Mit diesen Personen darf daher auch gemeinsam im Auto gefahren werden, selbst dann, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
Es wird dennoch empfohlen, gemeinsame Autofahrten mit Personen außerhalb der Familie und des eigenen Hausstands auf das Nötigste zu beschränken. Das Tragen eines Mundschutzes ist bei Fahrten mit haushaltsfremden Personen ratsam.
Wobei ich habe noch mal weiter gegooglet. Es gibt anschienen hier auch keine Bundeseinheitliche Vorgabe. Recht hast Du natürlich damit das die Makse nicht zu einer vermummung führen darf