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AW: cc.KassenSichV.* - Die Unitsammlung zur Kassensicherungverordnung des BMF
4. Sep 2020, 10:32
[QUOTE=Rollo62;1472978]
Vorsicht, da steht nichts von April 2022, sondern März 2021. Für BW und Bayern war das schon einige Zeit bekannt.
Aber das gilt auch nur, wenn bis zum 31.08.2020 eine TSE beauftragt wurde.
Wie gesagt, bin nicht im Thema.
Auch wenn ich hier ausnahmsweise mal Urhebermässig etwas dehne,
ein "Zitat" aus der Information von meinem StB.
Anhang 53003
Das gilt zumindest für NRW, und mein StB ist ein größeres Büro mit Wirtschaftsprüfung, und kennt sich gut in der Materie aus.
Ich hoffe das hilft euch irgendwie weiter.
Richtig, aber die 2022 Regel gilt NICHT für Software!! Nur für Hardwarekassen.
Thomas (Wir suchen eine(n) Entwickler(in) mit Ambitionen später ggf. die Softwarefirma zu leiten)
Aktuell nicht mehr. Aber ab vielleicht 2024/2025 wird das wieder sehr interessant!
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