Vorsicht, da steht nichts von April 2022, sondern März 2021. Für BW und Bayern war das schon einige Zeit bekannt.
Aber das gilt auch nur, wenn bis zum 31.08.2020 eine TSE beauftragt wurde.
Zitat von
https://gebertsystems.de/gesetzliche-anforderungen-kassen-tse-dsfinv-k-kassensichv-gobd/:
Das BMF in Berlin hat eine über den 30.9.2020 hinausgehende Fristverlängerung zur Umrüstung von Kassen mit einer TSE abgelehnt.
Der Freistaat Sachsen gewährt, ähnlich wie weitere Bundesländer in einer Mitteilung vom 15.7.2020 aufgrund der Corona-Pandemie eine verlängerte Übergangsfrist bis zum 31.3.2021. Es wird nicht beanstandet wenn Sie eine Kasse oder Waage ohne TSE einsetzen, wenn der Einbau einer TSE bis zum 31. August 2020 nachweislich in Auftrag gegeben wurde. Die originale Information vom Freistaat Sachsen finden Sie hier.