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bernau

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#32

AW: cc.KassenSichV.* - Die Unitsammlung zur Kassensicherungverordnung des BMF

  Alt 28. Jul 2020, 18:24
Ich bin auf der Seite von Gastro-MIS auf ein Fallbeispiel gestossen, welches mir nicht klar ist.
Kannst du den Link hier posten?

Es geht dabei um eine Zahlung auf eine Kundenrechnung, d. h. der Kunde kommt in den Laden und begleicht seine Rechnung bar:
Genauer gesagt, der Kunde kommt in den Laden und nimmt seine Produkte und die Rechnung mit. Zwei Tage später (vieleicht im nächsten Monat) bezahlt er die Rechnung.

Das Ganze hat was mit der Wertstellung der Umsatzsteuer zu tun. Umsatzsteuer wird mit Aushändigung der Ware oder mit der Leistungserbringung fällig egal ob gezahlt wird oder nicht (Bei den meisten Unternehmen, aber nicht bei allen. Stichwort Sollbesteuerung und Istbesteuerung)

Das Beispiel interpretiere ich so: Wenn Ware abgeholt wird und kein (Bar-)Geld fließt, dann haben wir einen Brutto-Umsatz von 100€ und bei den Zahlungsmitteln haben wir 0€. Bruttoumsatz 100€ und Zahlungsmittel 0€ passt nicht zusammen.

Es gibt zwei Möglichkeiten Brutto-Umsatz und Zahlungsmittel auf einen Nenner zu bekommen.

1) Wie im Beispiel den Bruttoumsatz auf 0€ bringen. Dazu wird 100€ für die Ware mit Regelsteuersatz angegeben und ein Kredit von 100€ (angegeben mit -100€) mit 0% Steuersatz. Damit müssen 100€ versteuert werden. Wenn ein paar Tage tatsächlich das Geld fließt, dann gibt es einen neuen Bon mit Einzahlung von 100€ auf das Kreditkonto. Dazu gibt es dann einen Bruttoumsatz von 100€ zu 0% und einen Geldfluss von 100€ in Bar. Hier sind Bruttoumsatz und Zahlungsmittel wieder gleich, was wir ja wollen. In Summe heben sich die 0%-Umsätze auf. Wichtig ist, dass im dem ersten Kassiervorgang die MwSt ausgewiesen wird.

2) Das oben angegebene Szenario kommt bei meinen Kunden auch vor, ich habe es aber etwas anders (schon vor Jahren) gelößt. Es gibt bei mir das (Unbare) Zahlungsmittel Kredit. Wenn ein Kunde die Ware ohne Zahlung mitnimmt, dann wird mit dem Zahlungsmittel "Kredit" kassiert. Damit haben wir dann einen Bruttoumsatz von 100€ und verwendete Zahlungsmittel von 100€. Wenn der Kunde später wieder kommt um zu zahlen, dann gibt es eine Position "Einzahlung Kredit". Dazu wird das dann verwendete Zahlungsmittel angegeben. Somit sind Bruttoumsatz und Zahlungsmittel wieder gleich. In er Auswertung für das Finanzamt werden gegebene Kredite und eingezahlte Kredite separat aufgelistet. Hat bisher jedes Finanzamt bei einer Steuerprüfung das so akzeptiert.

Für die TSE verwende ich dann das Zahlungsmittel Kredit als Unbar.

Meine Einträge würden dann so aussehen:

Zahlung 1:Beleg^100.00_0.00_0.00_0.00_0.00^100.00:Unbar
Zahlung 2:Beleg^0.00_0.00_0.00_0.00_0.00^100.00:Bar_-100.00:Unbar

Diese Angabe klingt für mich etwas logischer, weil die Bruttoumsätze und die zu entrichtende Steuer zusammenpassen.

Ob ich nun die Version von Gastro-Mis oder meine Version für die TSE verwende, muss ich mir noch überlegen. Gut das du dieses Thema angesprochen hast

na ja... Mal sehen
Gerd
Kölner Delphi Usergroup: http://wiki.delphitreff.de
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