...ab 01.10.2020 wird eine Kasse mit TSE benötigt; sonst macht man sich strafbar
Außer man hat einen Aufschub beim zuständigen Finanzamt beantragt und ihn bewilligt bekommen!
Da gibt es keinen Aufschub!
Man kann eine Ausnahme für die BON Pflicht beantragen, aber nicht für die TSE Pflicht!
PS: Am Wochenende war erst ein Artikel in der Zeitung zu lesen, das KEIN Betrieb in Hessen eine Ausnahme von der BON-Pflicht genehmigt bekommen hat