Menschen fahren mit Mundschutz Auto...
Sehe ich öfters und bei Fahrschulen noch irgendwo verständlich, aber warum man das im augenscheinlich eigenen Auto - womöglich auch noch alleine - macht, will nicht in meinen Kopf!
Vor allen, da es zum Zwecke der Identifizierung (Blitzer) ja weiterhin verboten ist (§ 23 Abs. 4 StVO).