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dll ins Programm intregieren und danach OHNE dll verwenden??

Ein Thema von stho · begonnen am 18. Jan 2010 · letzter Beitrag vom 19. Jan 2010
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Delphi-Laie

Registriert seit: 25. Nov 2005
1.474 Beiträge
 
Delphi 10.1 Berlin Starter
 
#1

Re: dll ins Programm intregieren und danach OHNE dll verwend

  Alt 19. Jan 2010, 13:06
Ach, sparen Sie sich doch Ihre infantilen Lollies und Zwinkereien. Inflationärer Gebrauch führt nur zu vorzeitiger Abnutzung, wissen Sie das nicht?

Zitat von leddl:
Zitat von Delphi-Laie:
Es geht nicht um einzelne rechtswidrige Klauseln, sondern diese gesamte "Vereinbarung" ist unwirksam (sofern man nicht vor Gericht Pech hat).
Ich weiß nicht, wer dir das eingeredet hat, aber er hat dich gründlichst verarscht
Komisch, die Fachanwältin für IT-Recht schafft es, daß ich die ungeliebten "Fenster", die ich auf dem Computer gar nicht haben wollte, zurückgeben konnte. Der Händler (im übrigen ein deutschlandweiter Großhändler) knickte ein und übernahm sogar das Honorar.

Zitat von leddl:
Eine Software-Lizenz ist in Deutschland keinesfalls als solches rechtswidrig oder unwirksam. Was unwirksam wird - und das meinst du vielleicht - ist der Kaufvertrag, dem die Lizenz zugrunde liegt
Gültig ist eine Lizenz genau dann, wenn sie wirksamm vereinbart wurde und den Kunden nicht über Gebühr ("unbillig") benachteiligt. Wirksam ist etwas, was nach dem Kauf kredenzt wird, gewiß nicht. Der Kaufvertrag ist dann insofern wirklich nicht erfüllt, weil die Software wegen Unbenutzbarkeit grob mangelhaft ist.

Zitat von leddl:
Sieh oben, genau darum hast du ja auch nach deutschem Gesetz das Recht, die Software zurückzugeben. Ein Recht darauf, sie anders zu nutzen als der Lizenzgeber es vorgibt hast du nicht (von ungültigen Klauseln abgesehen)
Solch ein Unfug! Was soll denn ein explizites Recht, Software zurückzugeben?! Weichwaren sind Waren wie alle anderen auch, es gibt mithin keinen Grund, sie extra zu behandeln, das allgemeine Vertragsrecht ist ausreichend. Man hat das Recht auf Kaufvertragserfüllung. Wird nicht nachgebessert, kann man den Kaufvertrag (teil-)rückabwickeln. Doch die Rechte gehen noch weiter: Man kann eben auch auf Nachbesserung bestehen, d.h., zur Not Mikroweich & Co. sogar gerichtlich zwingen, die Unüberspringbarkeit nichtangenommener "Lizenzvereinbarungen" aus dem Programm zu entfernen.

Das Urheberrecht - im übrigen ein weltweit geltendes Recht - schützt Mikroweich & Co. ausreichend, jegliche zusätzliche "Vereinbarungen" und "Lizenzen" dienen wohl in erster Linie der Existenzbegründung ganzer Juristenabteilungen.

Zitat von leddl:
Nochmal: Wo siehst du hier das Urheberrecht berührt? Das hat Microsoft! Hier geht es aber um die Lizenzierung, und da darf Microsoft selbstverständlich Einschränkungen vornehmen. Wäre ja noch schöner, wenn sie das nicht dürften...
Das Urheberrecht besteht aber gerade nicht darin, andere mit zusätzlichen, das Urheberrecht weiter einschränkenden Lizenz(vereinbarung)en zu belasten! Das ist Ihr Trugschluß!

Es ist mir gleichgütig, daß Sie meine Auffassungen als verquer verunglimpfen, indes ich mir sicher bin, daß sie der geltenden Rechtslage her entsprechen; wer sich gern die Fenster andrehen läßt und dafür auch noch sein wohlverdientes Geld zu verplempern bereit ist, wird sich gegenüber allen anderslautenden Äußerungen immun bzw. resistent zeigen.

Wenn ich mir die Kotaus vor angeblichen "Lizenzen" hier so durchlese, drängt sich der Verdacht, daß hier Juristen einiger Softwareunternehmen schreiben.
 
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