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Zurück Delphi-PRAXiS Programmierung allgemein Win32/Win64 API (native code) Delphi dll ins Programm intregieren und danach OHNE dll verwenden??
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dll ins Programm intregieren und danach OHNE dll verwenden??

Ein Thema von stho · begonnen am 18. Jan 2010 · letzter Beitrag vom 19. Jan 2010
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leddl

Registriert seit: 13. Okt 2003
Ort: Künzelsau
1.613 Beiträge
 
Delphi 2006 Professional
 
#1

Re: dll ins Programm intregieren und danach OHNE dll verwend

  Alt 19. Jan 2010, 12:55
Zitat von Delphi-Laie:
Es geht nicht um einzelne rechtswidrige Klauseln, sondern diese gesamte "Vereinbarung" ist unwirksam (sofern man nicht vor Gericht Pech hat).
Ich weiß nicht, wer dir das eingeredet hat, aber er hat dich gründlichst verarscht

Eine Software-Lizenz ist in Deutschland keinesfalls als solches rechtswidrig oder unwirksam. Was unwirksam wird - und das meinst du vielleicht - ist der Kaufvertrag, dem die Lizenz zugrunde liegt Da du diese im Normalfall nicht bereits vor dem Kauf einsehen kannst, kann sich eigentlich jeder darauf berufen, dort einige Klauseln vorgefunden zu haben, die beim Kauf nicht zur Sprache kamen. Ergo: Unwirksamer Kaufvertrag. Aber auch das ist gesetzlich geregelt, nämlich durch den Austausch der bisher geflossenen Leistungen. Du kriegst also dein Geld zurück, der Händler seine Software
Natürlich tut Microsoft - wie garantiert auch andere Softwarehersteller - gut daran, diese in Deutschland eben per Gesetz festgelegte Regelung zu akzeptieren, sie können ja aber auch gar nicht anders. Nach US-Recht stellen die Lizenztexte soweit ich weiß aber auch kein Problem dar.
Zitat von Delphi-Laie:
Vereinbarungen sind ein anderes Wort für Verträge und stellen beiderseite Willensbekundungen dar. Wo bitteschön wurde beim Kauf der Willen bekundet, einer sog. "Lizenzvereinbarung" zuzustimmen? Dazu müßte die einem erst einmal bekannt sein!
Sieh oben, genau darum hast du ja auch nach deutschem Gesetz das Recht, die Software zurückzugeben. Ein Recht darauf, sie anders zu nutzen als der Lizenzgeber es vorgibt hast du nicht (von ungültigen Klauseln abgesehen)
Zitat von Delphi-Laie:
Zudem ist nicht alles, dem man zustimmt, auch wirksam. Rechteeinschränkungen gegenüber dem Gesetz sieht das deutsche Urheberrecht nicht vor - und schon darin zeigt sich die Rechtswidrigkeit. Derartige Klauseln benachteiligen den Kunden unangemessen und sind deshalb unwirksam. Der Rest, der dem Urheberrecht entspricht, ist pure Redundanz.
Nochmal: Wo siehst du hier das Urheberrecht berührt? Das hat Microsoft! Hier geht es aber um die Lizenzierung, und da darf Microsoft selbstverständlich Einschränkungen vornehmen. Wäre ja noch schöner, wenn sie das nicht dürften...
Zitat von Delphi-Laie:
Wer Delphi unbedingt haben will, wird sicher zustimmen. Wer die Fenster zwangsweise mit einem neuen PC erwirbt und ersterer eigentlich gar nicht bedarf, für den ist die Nichtnutzbarkeit der Weichware und damit ihre grobe Mangelhaftigkeit eine exzellente Steilvorlage, diese Software mittlerer Qualität zurückzugeben und damit den Kaufvertrag teilweise wegen Nichterfüllung rückabzuwickeln!
Inwiefern Nichterfüllung? Du hast die Software und darfst sie auch benutzen. Insofern hat (in diesem Fall) Microsoft alles getan, was sie tun müssen. Wenn du mit den Bedingungen letztendlich nicht einverstanden bist, hat das nichts mit "Nichterfüllung" zu tun, sondern eben damit, dass du beim Kauf offensichtlich von falschen Tatsachen ausgegangen bist. Sofern diese nicht vollkommen dem üblichen und allseits bekannten Prozedere (gibt es da nicht den schönen Ausdruck "im Sinne eines billig und gerecht Denkenden" oder so ähnlich?) entsprechen kann der Kaufvertrag entsprechend als Null und Nichtig deklariert werden, bzw. "nicht deklariert werden", nach deutschem Recht ist er es schon. Das hat aber wie gesagt nichts mit "Nichterfüllung" zu tun

Du hast da eine ganz verquere Rechtsanschauung, das muss ich schon sagen
Axel Sefranek
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was: while(!asleep()) ++sheep;
 
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