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dll ins Programm intregieren und danach OHNE dll verwenden??

Ein Thema von stho · begonnen am 18. Jan 2010 · letzter Beitrag vom 19. Jan 2010
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Delphi-Laie

Registriert seit: 25. Nov 2005
1.474 Beiträge
 
Delphi 10.1 Berlin Starter
 
#1

Re: dll ins Programm intregieren und danach OHNE dll verwend

  Alt 19. Jan 2010, 12:21
Zitat von axellang:
Zitat von Delphi-Laie:
Die Lizenzbedingungen sind von vorn bis hinten Käse, wirklich vom ersten bis zum letzten Buchstaben kalter Kaffeé, demnach null und nichtig.

Natürlich wird die Software verkauft. Alles weitere regelt die Urheberrechtlage.

Diese angeblichen sog. "Linzenvereinbarungen" sind schon deshalb ungültig, weil sie erst nach dem Kauf "überraschend" hervortreten.

Die Aura ihrer einschüchternden Wirkung scheint jedoch bis heute nicht zu verblassen.
Also ich will Dir ja nicht zu nahe treten, aber soviel ich mich erinnere, ist es doch so, das fast jede Popel-Anwendung bei der Installation eine Lizenzvereinbarung beinhaltet der zuerst zugestimmt werden muss, um mit der Installation fortzufahren. Insbesondere eine Milchkuh wie Office.

Auch kann ich mir gut vorstellen, das die Rechtsabteilung von Microsoft so'n paar Schmankerl für Leute die darauf schei*** parat hat.


Axel
Genau das ist doch das Problem: Diese sog. Lizenzvereinbarung ist gar keine, weil der Käufer erst nach dem Kauf davon erfährt. Lehnt er diese ab, ist die Software nicht installierbar. Es ergeben sich zwei Möglichkeiten:

1. Man "stimmt" dieser überraschenden "Vereinbarung" "zu" und hofft darauf, daß sie unwirksam ist (kann sich dessen aber nie sicher sein, weil man vor Gericht in Gottes Hand ist)
2. Man verweigert die Zustimmung, was jedermanns gutes Recht ist, da sie überraschend kam, nicht Bestandteil des Kaufvertrages ist. Dann ist die Software aber grob mangelhaft, weil überhaupt nicht benutzbar.

Ich habe das Ding schon einmal durchexzessiert (nicht -prozessiert) und kann nur soviel sagen, daß die Softwarehäuser diesbezüglich immer einknicken, weil sie ein Grundsatzurteil scheuen wie der Teufel das Weihwasser. Die Rechtslage sieht für "die" nämlich lausig aus.

Die i.d.R. nach US-amerikanischer Rechtslage (sogar die albernen Großbuchstaben werden übernommen, ach was bin ich schwer beeindruckt) zusammengstrickten "Lizenzen" und "Vereinbarungen" benachteiligen den Kunden zudem unbillig und stärker, als die deutsche Rechtslage es zuläßt. Das sieht die deutsche Urheberrechtslage jedoch nicht vor.

Noch einmal zusammengefaßt: In Deutschland gilt ausschließlich das deutsche Urheberrecht! Alle sog. "Lizenzen" sind, sofern nicht wirksam vereinbart, Mumpitz.
 
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