Wer eine Primärquelle will:
Anhang zu dem Durchführungsbeschluss (EU) 2017/1870 ansehen.
Dort sind zwei XRechnungssyntaxen (ist das der korrekte Plural?) genannt:
UN/CEFACT und UBL
Die kann man als XRechnung einzeln als
XML-Datei senden oder als aktuelle ZUGFeRD Spezifikation mit PDF.
Man kann sich den Aufwand der PDF-Erstellung für neue Projekte sparen, wenn man nur
XML-Dateien versenden will. Im Hintergrund gibt es an allen Stellen, die ich kenne, eine eigene Visualisierung der Rechnungsdaten und oft - zumindest angedacht - eine elektronische Verarbeitung der reinen
XML-Daten.
Was ich mir noch nicht angesehen habe: Diverse Länder akzeptieren E-Rechnungen nicht per Mail (Hier in Bayern dagegen erstmal nur per Mail), sondern sie müssen über ein Portal hochgeladen werden, welches dann gleich prüft.
Das ist für den Empfänger praktisch, da nur valide Rechnungsinformationen hinten raus kommen.
Man kann übrgiens nicht alle öffentlichen Einrichtungen über einen Kamm scheren. Je weiter untergeordnet Behörden sind, desto länger haben sie i.R. Zeit für die Umsetzung und dann gibt es da immer noch Variablen, die den Betrag der Rechnung enthalten.
Im Oberschwellenbereich ab 221.000€ (Ich glaube, da leigt die Grenze) müssen elektronische Rechnungen angenommen werden. Unter 1000€ müssen bis auf wetieres nicht. Das ist aber alles nicht ganz einfach, da von Bundesland zu Bundesland anders geregelt.
Also: Großer Spaß weil Infos Mangelware sind.
Gruß
Björn