@Alallart
Meiner Ansicht nach widerspricht Deine Aussage deutlich der Rechtsauffassung der IHK bzw. sie kommt zu genau dem gegenteiligen Schluss, da sitzen Juristen an der tastatur, wenn solche Texte verfasst werden, das ist deutlich verlässlicher, als ich habe hier und da gelesen ohne Quellenangabe
Coronavirus und Höhere Gewalt
@TigerLilly
Ist in dem Vertrag irgendwo festgeschrieben, welches Recht gilt (sollte für gewöhnlich so sein)?
Deutscher Anbieter sagt z. B. Rechtssitz ist der Firmensitz des Anbieters in Deutschland, dann gilt wohl deutsches Recht.
Er sagt: Rechtssitz ist (z. B.) Wohnsitz der Seminarteilnehmer, Sitz der seminarbuchenden Firma ..., dann gilt für Dich wohl österreichisches Recht.
Im Zweifel aber für beide Seiten EU-Recht.
Ist laut Vertrag der Rechtssitz in Deutschland, dann kann der obige Beitrag der IHK sicherlich als Anhaltspunkt dienen.