Ist mir zum Glück noch nicht passiert.
Aber sind Veranstalter nicht gegen "höhere Gewalt" versichert, fällt Corona darunter ?
Das mußt Du den/die Veranstalter fragen (ob sie versichert sind).
Soweit ich weiß Sturm Hochwasser etc. ist höhere Gewalt, die jetzige Situation wird wohl eher die Gerichte beschäftigen. (Schadenersatz)
Gruß
K-H
https://www.fgvw.de/neues/coronaviru...eranstaltungen
Zitat:
Höhere Gewalt ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) – eine gesetzliche Regelung hierzu gibt es nicht – ein von außen kommendes, keinen betrieblichen Zusammenhang aufweisendes, auch durch äußerste, vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht abwendbares Ereignis, das nicht in die Risikosphäre einer Vertragspartei fällt.
Zunächst gilt es, die vertraglichen Vereinbarungen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Vertragspartners (z.B. des Veranstalters, Ausstellers, Spediteurs, Hotelbetreibers) in den Blick zu nehmen: In vielen Verträgen und AGB wird der Begriff der höheren Gewalt in einer Klausel (teilweise auch Force Majeure- Klausel oder Acts of God- Klausel genannt) definiert (z. B. Terror, Kriege, behördliche Anordnungen oder Epidemien). Oft enthalten die Klauseln auch Fristen oder bestimmte Handlungspflichten, die beachtet werden müssen (z.B. die Einleitung schadenmindernder Maßnahmen).
Du hast wohl Recht, denn "Pandemie" wird erstmal kein Versicherer in den Bedingungen haben.
Trotzdem sollte Pandemie als "höhere Gewalt" unstrittig sein.
(es sei denn man behauptet es war ja klar das irgendwann mal eine Pandemie kommt).