Nummerierung muss Fortlaufend und Lückenlos sein.
Das ist eine Legende, die sich schon ewig hält. Vor den neuen Regeln heute (wo ich nicht geschaut habe wie es da ist, weil wir ohnehin fortlaufend nummerieren, aber da der unten genannte Text auch aktuell noch so als Erlass aufgeführt wird...) gab es extra noch einmal eine Klarstellung vom BMF, dass eine fortlaufende Nummerierung nicht gefordert wird. Sie ist nur ein Weg um die (vorgeschriebene) Eindeutigkeit zu gewährleisten.
Ich weiß allerdings, dass man selbst vielen Prüfern und Steuerberatern den entsprechenden Text erst zeigen muss bevor sie es glauben...
Zitat:
(10) 1
Durch die fortlaufende Nummer (Rechnungsnummer) soll sichergestellt werden, dass die vom
Unternehmer erstellte Rechnung einmalig ist. 2
Bei der Erstellung der Rechnungsnummer ist es zulässig, eine
oder mehrere Zahlen- oder Buchstabenreihen zu verwenden. 3
Auch eine Kombination von Ziffern mit
Buchstaben ist möglich. 4
Eine lückenlose Abfolge der ausgestellten Rechnungsnummern ist nicht zwingend.
Quelle:
Umsatzsteuer-Anwendungserlass vom 1. Oktober 2010, BStBl I S. 846 – aktuelle Version
(Stand 19. Dezember 2019) – nach dem Stand zum 31. Dezember 2018
https://www.bundesfinanzministerium....ationFile&v=12
Seite 478