Echt jetzt; das widerspricht ja allem: Eindeutig und Fortlaufen, alles andere ist Steuerschätzung mit Schadensersatz vom Kunden .....
DA muss ich auch "Echt jetzt" sagen.
Es ist hilfreich fortlaufende Nummern zu haben. Gesetzlich ist das m.E nach nicht geregelt.
Ich war mal wegen der GoBD auf einem Seminar, da wurde lediglich die Nachvollziehbarkeit angesprochen.
Ich kann eine Bonnummer 1 und danach eine Bonnummer 560 haben. Ich muss nur erklären bzw. niederschreiben warum das so ist.
Im Prinzip geht es nur um die Nachvollziehbarkeit. Egal ob KassenSichV, GoBD, RKSV etc. pp.
Wir nutzen hier für alles einen eigenen Nummernkreis. Sei es für Rechnungen, Angebote, Kassenbelege.
Sollte es mal zu keinem Vorgang kommen, wird dafür die Autoincrement-ID des
SQL Servers genommen. Der Vorgang ist schließlich bereits angelegt. Das ist Nachvollziehbar und schlüssig - Selbst für einen Steuerprüfer.