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bernau

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#30

AW: DsFinV-K -> Q&A

  Alt 3. Feb 2020, 09:59
Zum Kassenabschluß habe ich folgendes vom BMF erhalten:

Zitat:
vielen Dank für Ihre Anfrage hinsichtlich der DSFinV-K.

Dem Bundesministerium der Finanzen obliegen in erster Linie die Vorbereitung und Mitwirkung bei gesetzgeberischen Maßnahmen, Rechtsverordnungen und allgemeinen Verwaltungsvorschriften. Diese Aufgabenstellung macht es vom Umfang her leider nicht möglich, detaillierte Auskunfts- und Beratungsersuchen zu steuerlichen Sachverhalten und Fragestellungen zu beantworten.

Im Übrigen ist es mir durch die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien ausdrücklich verwehrt, Auskünfte zu Rechtfragen zu erteilen, die in einem Einzelfall von Bedeutung sein können und zu deren Entscheidung eine andere Behörde berufen ist. Nach dem Grundgesetz (Artikel 108 Absatz 2 GG) sind die Landesfinanzbehörden für die Durchführung der Steuergesetze und damit für die Beurteilung des Einzelfalls zuständig.

Allgemein bemerke ich Folgendes:

Ein Kassenabschluss kann grundsätzlich auch automatisch durchgeführt werden. Es ist aber zu beachten, dass unter andrem vor einer Stammdaten-Änderung ein Kassenabschluss erfolgt.

Der Kassenabschluss wird einmalig bzw. mehrmals am Tag oder auch kalendertag-übergreifend für eine Kasse erstellt. Ein täglicher Kassenabschluss ist grundsätzlich nicht erforderlich. Allerdings muss das elektronische Aufzeichnungssystem jederzeit kassensturzfähig sein. Die GoBD ist zu beachten.

Das Stammdatenmodul der DSFinV-K und die Stammdaten sind unter der Nummer 3.2 der DSfFinV-K 2.0 beschrieben.

Ich hoffe, Ihnen damit geholfen zu haben.
Gerd
Kölner Delphi Usergroup: http://wiki.delphitreff.de
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