Ja, und die Restaurants müssen sich eine Gästeliste geben lassen (DSGVO),
dann die Bestellungen separat auf einem Bierdeckel verwalten (BierDVO),
und dann wenn alle Gäste bezahlt haben und gegangen sind, nachträglich die Zettel per Post zuschicken (KasVO).
@DeddyH
Ich habe dich gefragt, ich dachte schon ich wäre der Einzige dem dieser Stuss auffällt ...
Demnächst müssen Einzelhandelsverkäufer (innen)(GenderVO) ein abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaften nachweisen.
Es wird Zeit dies mal in ein neues Gesetz zu packen, nennen wir es das "Fröhliche Einkaufserlebnis Gesetz".