das du alle für diesen Auftrag wichtigen Dokumente auch speicherst. Und wenn du nur die E-Mails hast, dann sind das zweifelsfrei diese.
Das ist ein sehr interessanter Gedanke, es ist womöglich mit ein Grund warum viele Onlinefirmen nur EMail-AB und -Rechnungen anbieten.
Gibt es dazu eventuell auch belastbare Infos (Verordnungen, Gerichtsurteile, etc.) dass die DSGVO sich damit nicht beisst ?
Was sollte man dabei noch beachten, gibt es irgendwelche Sondervorschriften für EMail AB/Rechnung ?