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ConstantGardener

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#77

AW: 146 AO Bonpflicht - elektronisch

  Alt 8. Jan 2020, 23:41
Beschäftigen aber alle Handwerker ohne Rechnung!
Dabei kann man bei Haushaltsnahen Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen doch 20% des Arbeitslohn bis maximal 1.200,- € direkt von der Steuer abgesetzt werden. Bei Haushaltsnahen Dienstleistungen sind es sogar nochmal bis zu 4.000,- €. Das kann in manchen Fällen sogar günstiger sein, als beim Handwerker vielleicht lediglich die Mehrwertsteuer einzusparen. Und legal ist es auch noch.
....ich weiß, ist aber wahrscheinlich einfach so drin! Und die Leute die da beschäftigt werden, können ja auch keine Rechnungen ausstellen!
Andreas Schachtner
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