Beschäftigen aber alle Handwerker ohne Rechnung!
Dabei kann man bei
Haushaltsnahen Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen doch 20% des Arbeitslohn bis maximal 1.200,- € direkt von der Steuer abgesetzt werden. Bei
Haushaltsnahen Dienstleistungen sind es sogar nochmal bis zu 4.000,- €. Das kann in manchen Fällen sogar günstiger sein, als beim Handwerker vielleicht lediglich die Mehrwertsteuer einzusparen. Und legal ist es auch noch.