Aber dann würde doch auch die Anzeige in der Anzeige reichen, dass gebucht wurde, selbst wenn kein Bon gedruckt würde.
Ja, das sehe ich auch so. Es muss halt möglich sein, zu Prüfzwecken den Bon entweder zusätzlich noch auszudrucken oder anderweitig zu speichern. Das genau wurde ja in dem verlinkten Beitrag beschrieben. Hier noch ein weiterer Artikel dazu:
Papierloser Bon gefragt