Der Bon wird dem Kunden zum Download angeboten, wenn er ihn in 30-60 Tagen nicht abgeholt hat sollte es kein Problem sein diesen zu löschen.
Zitat:
Aus dem Artikel zum QR-Code-Display:
Hintergrund ist, dass wir nur zur Bonausgabe, aber nicht zur Bonmitgabe verpflichtet sind.“
Was sagt denn die Rechtslage dazu, ist sowas in Ordnung ?
Man könnte dann ja auch "Schein-QR" anzeigen lassen, und diese dan erst einen Bon erzeugen lassen wenn der Kunde den wirklich scannt.