aber am Ende muss es doch möglich sein, manipulationssicher Transaktionen aufzuzeichnen?!
Genau dafür gibt es ja die
zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung, die laut zugehörigen
Anwendungserlass folgende Schutzziele erreichen soll:
Zitat:
Die Regelungen des § 146a AO sollen für digitale Grundaufzeichnungen, die mittels
elektronischem Aufzeichnungssystem i. S. d. § 146a AO i.V.m. § 1 Satz 1 KassenSichV
geführt werden, folgendes sicherstellen:
• deren Integrität,
• deren Authentizität
• und deren Vollständigkeit.
Wer also mauscheln will, muss erstmal diese Sicherheitseinrichtung irgendwie umgehen. Ich will ja gar nicht behaupten, daß das unmöglich ist, aber es wird wohl schon deutlich erschwert.
Ein Umgehen wäre natürlich sehr einfach möglich, wenn man die Kasse gar nicht benutzt, aber genau deswegen gibt es ja gerade diese Bonpflicht.