Wobei mir generell der Sinn nicht klar ist von der neuen Verordnung.
Der echte Witz an der Sache ist ja, dass das nur gilt wenn man eine Elektronische Kasse hat, aber keine Kassenbonpflicht für "Offene Kassen" existiert, also der oben angesprochene Würstchenverkäufer der das Geld in einen Schuhkarton (Geldkassette)wirft kann weiter ganz ohne arbeiten
die Registrierkassenpflicht für alle war ursprünglich im Gesetz enthalten wurde aber vor der endgültigen Version entfernt