Hi.
Das wird sich zeigen.
Die AO sagt.
Zitat:
Wer aufzeichnungspflichtige Geschäftsvorfälle im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 erfasst, hat dem an diesem Geschäftsvorfall Beteiligten in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit dem Geschäftsvorfall unbeschadet anderer gesetzlicher Vorschriften einen Beleg über den Geschäftsvorfall auszustellen und dem an diesem Geschäftsvorfall Beteiligten zur Verfügung zu stellen (Belegausgabepflicht).
Nehmen wir mal eine "gut besuchte" Tankstelle oder den "gut besuchten" Bäcker als Beispiel.
An der Kasse. Frage: Wie möchten Sie Ihren Beleg? Antwort: Digital. OK, dann brauche ich Ihre Emailadresse etc.pp.
1) Dauert ewig 2) DSGVO?
Im Zusammenspiel mit Payback haben hier bereits ein paar Lebensmittelläden digitale Belege. Ob das allerdings ausreicht? Du sagst selbst, es gibt keine klaren Aussagen. Das bringt mich wieder zur Einleitung. "Das wird sich zeigen"