Hallo liebe Gemeinde,
das Thema Kassensicherungsverordnung wird uns hier wahrscheinlich noch einige Zeit nicht in Ruhe lassen...
heute hätte ich mal eine Frage zur Bonpflicht, die ja nach heutigem Stand ab dem 1.1.2020 definitiv kommen wird.
(mir ist auch klar, dass das eigentlich eine allgemeine und keine "Delphi" Frage ist, aber da hier so viele Leute mit Ahnung unterwegs sind ...
)
Es ist ja auch erlaubt, den Bon in elektronischer Form zu erstellen. Muss der Bon dem Kunden "aktiv" zugestellt werden(SMS, e-Mail, Whats-App,...), oder reicht es wenn der Kunde den Bon irgendwo per Link(z.B. abscannen eines QR-Codes) herunterladen kann?
Wenn das herunterladen genügt: reicht es dann ggf auch einen Button danebenzusetzen, wo der Kunde sich statt für den elektronischen Beleg für einen gedruckten entscheiden kann?
Mir ist klar, das sich aus der DSFin und der AO146 keine klaren Aussagen ableiten lassen, aber vielleicht hat ja irgendwer schon irgendwo mehr gehört
Danke schon mal wieder im Voraus!