Bin grade mit der DsFinV-K beschäftigt und dabei fallen mir immer wieder Dinge auf, die gefordert sind und die ich bisher auf andere Weise gehandhabt habe.
Auf Seite 14 Abschnitt 3, ist folgendes zu lesen:
Zitat:
Um zu gewährleisten, dass die Stammdaten eindeutig dem jeweiligen Kassenabschluss zugeordnet werden können, ist sicher zu stellen, dass vor einer Stammdaten-Änderung ein Kassenabschluss erfolgt und erst anschließend wieder neu gebucht wird.
Das bedeutet, dass mit jeder noch so kleinen Änderung (z.B. Berechtigung eines Kassierers ändern) ein Kassenabschluss gemacht werden muss. Was ist mit Änderung von Artikeln? Das sind doch auch Stammdaten? Wenn man das so weiter spinnt, dann kommen so einige Kassenabschlüsse am Tag zusammen.
Hierbei sind
nur diejenigen Stammdaten gemeint, die im DSFinV-K Export auch "vorkommen", also was in die Tabellen "Stamm_Abschluss", "Stamm_Orte", "Stamm_Kassen", "Stamm_Terminals", "Stamm_Agenturen", "Stamm_Ust" und "Stamm_TSE" exportiert werden muss. Damit muss man dann z.B. vor dem Einspielen einer neuen Softwareversion der Kasse einen Abschluss machen.