Das BMF schreiben bezieht sich lediglich auf die Nichtbeanstandung bei fehlender TSE.
Auch bei Neuinstallationen kann die TSE fehlen. Es wurde nicht explizit von Bestandskassen gesprochen.
Wenn ich mich jetzt für eine TSE entscheide und diese nicht zum 1.1. zertifiziert ist, was ja bei einigen TSE der Fall ist, dann dürfte ich ja keine Kasse mehr verkaufen. Kann ich mir nicht vorstellen.
"MEINE INTERPRETATION" (Keine Rechtsbelehrung etc.)
Dito.