Zitat:
Die technisch notwendigen Anpassungen und Aufrüstungen sind umgehend durchzuführen und die rechtlichen Voraussetzungen unverzüglich zu erfüllen.
Das BMF schreiben bezieht sich lediglich auf die Nichtbeanstandung bei fehlender TSE.
Setzt es dadurch 146a AO außer Kraft? Ich denke nicht.
Daher muss eine neu verkaufte Kasse eine TSE und den Export beherrschen.
Für den Endkunden mit alter Kasse gilt die Nichtbeanstandung - sofern die Kasse umgerüstet werden kann.
"MEINE INTERPRETATION" (Keine Rechtsbelehrung etc.)