Ich muss mich mal korrigieren.
Zitat aus der
Nichtbeanstandungsregelung vom BMF
Zitat:
Die digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme – DSFinV-K – findet bis zur Implementierung der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung, längstens für den Zeitraum der Nichtbeanstandung, keine Anwendung.
Siehe auch Post #47