Ja, aber es gibt halt noch kein Schreiben, und solange ist es nicht offiziell!
Genau so ist es. Was aber durchgesickert ist, ist, dass die "Nichtaufgriffsregelung" nur für die Kassen
anwender gilt, nicht für die Kassen
anbieter! Die dürfen Punkt 1.1.2020 keine Kassen mehr in Verkehr bringen, die keine Sicherheitseinrichtung haben. Und jede vorhandene Kasse muss ab dem 1.1.2020 den DSFinV-K Export können, und zwar unabhängig davon, ob eine TSE angeschlossen ist oder nicht.