Die angesprochene Middleware kenn ich. Das dürfte die gleiche wie bei der RKSV sein.
Ich will hier echt niemandem auf die Knochen treten, aber wozu eine Middleware, wenn doch die Gesetzeslage eindeutig ist.
Das Finanzamt ist ausschlaggebend (steht auch so in der DSFinV-K)
Zitat:
Sofern der Standard „DFKA-Taxonomie Kassendaten“ (Datensatzbeschreibung im json-Format, der u. a. vom Deutschen Fachverband für Kassen- und Abrechnungssystem-technik e.V. entwickelt wurde) zur Übermittlung der Kassendaten an die Finanzbuchhal-tung genutzt wird, ist eine Konvertierung der Daten für Zwecke der Außenprüfung oder der Kassen-Nachschau zwingend erforderlich (vom originären json-Format in
csv-Dateien mit beschreibender index.xml; vgl. Anhang G).
Egal wer WAS - WO und WIE entwickelt hat, es muss wieder umgewandelt werden um konform zu sein.
Frage: Was mache ich mit dem Konverter wenn ich die KassSichV umsetze nach DFKA (json)?
Soll jeder meiner Kunden einen Webserver aufsetzen oder PHP installieren, damit die Taxonomie in das gewünschte Format gebracht werden kann?
Zitat:
Das wird sowieso noch lustig mit den TSEs, weil es bis Ende 2019 keine vollständig zertifizierte TSE geben wird.
Was ist daran so lustig? Es gibt bis 30.09.2020 eine Nichtbeanstandungsregelung für TSE. Also ist das erstmal hinfällig.