soll das heissen, dass man StartTransaction IMMER ohne processType und ProcessData aufrufen soll? Wenn ja, wozu dann die Parameter? Und Update soll man auch nicht benutzen?
Bei lang anhaltenden Bestellvorgängen musst du processType und processData angeben. So verstehe ich zumindest die Seite 108 des DSFinV-K V2 PDF.
Je mehr ich lese, desto verwirrter werde ich: Die DSFinV definiert ja - wenn ich das richtig verstanden habe - das Format, in dem die Kollegen vom FA die Auswertung der Kasse haben möchten.
Im Anhang G sprechen die die DFKA-Taxonomie an. Was hat das denn jetzt damit zu tun, bzw wozu ist die denn jetzt wieder gut?(verstehe ich nicht, weil in der DFKA ja irgendwas mit JSON beschrieben ist, die DSFinV aber doch einen Satz von .csv Dateien haben möchte)
DFKA-Taxonomie soll wohl der Standard sein, welcher nachher über ein PHP Script in das benötigte Format umgewandelt werden kann. Ich finde das genau so sinnfrei, daher erstellen wir die benötigten
csv Dateien selbst.
Ausserdem finde ich die die angesprochene Datei Anhang_G_Uebersicht.xlsx nirgendwo...oder kann ich nur einfach nicht richtig gucken?
Da ist ein ZIP File mit allen Anhängen
Ich würde da allerdings nicht reinsehen. Danach bist du komplett verwirrt.
Nun die nächste Frage: im DSFinV sprechen die von Geschäftsvorfall. Dieser kommt aber nur in den .csv Dateien vor und nicht irgendwo in den Transaktionen. Das würde für mich heissen, dass die .cvs Dateien aus der Kasse und nicht aus dem Export der TSE erzeugt werden, oder habe ich da einen Denkfehler?
Wenn das so ist: wozu ist dann der Export aus der TSE da? Geht der auch in die
csv Dateien ein? Wenn ja, wie? Wenn nicht: wollen die Kollegen vom FA dann einfach nur der .tar Ball haben?
Du brauchst beides. Die Gesamtwerte der Transaktion (X € mit X€ 19% MwST etc.) wird bei finishTransaction an die TSE übergeben. In dem Kassenexport muss die Transaktionsnummer deinem Bon zugeordnet werden können. Die Datei transactions_tse.csv beinhalten dann Start Ende Vorgangsart etc. Und eben die Verknüpfung zum Bon.
Es wird in der EU viel reguliert, aber jedes Land darf unnötige Kassenrichtlinien entwerfen. EINE würde reichen.