Es gibt Neuigkeiten:
https://dfka.net/dfka-praktische-ums...ngsverordnung/
In dem dort verlinkten Dokument 20190802_DSFinV_K_V_2_0.pdf ist die digitale Schnittstelle der Kassensicherungsverordnung haarklein beschrieben. In dem Format müssen ab 2020 die Kassenabschlüsse exportiert werden, spätestens wenn der Prüfer für die Kassen-Nachschau vorbeischaut.
Achja, und einen QR-Code gibts in Deutschland dann auch für den Bon, zumindest optional.
Allerdings schreibt das Ministerium:
"Der QR-Code ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Enthält der Bon zusätzlich einen QR-Code, kann eine Kassennachschau u. U. bereits beendet sein, wenn die Beleg-Verifikation funktioniert und die Integrität und Authentizität der Aufzeichnungen durch den beauftragten Amtsträger mit einzelnen Bons geprüft werden kann.
Ist kein QR-Code vorhanden, muss entweder aus dem Aufzeichnungssystem (DSFinV-K) oder aus der TSE (EDS) ein Datenexport vorgenommen werden, damit eine Prüfung der Daten erfolgen kann. Eine eventuell vermeidbare Störung des Betriebsablaufs kann somit in diesen Fällen nicht unterbleiben."
(Also: Kannste machen, musste nicht - aber wehe, Du machst es nicht....)